Gem. §39/I BNatSchG ergibt sich für Landwirte die Verpflichtung Maßnahmen zu treffen, damit bei der Mahd keine Wildtiere verletzt oder getötet werden.

Wir freuen uns Sie hierbei unterstützen zu dürfen.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, um vorab wichtige Details zu besprechen.

Die Suche mit der Wärmebilddrohne ermöglicht es, Ihrer tierschutzrechtlichen Verantwortung zeitsparend und effektiv nachzukommen.

Das Kitz wurde lokalisiert und kann gerettet werden.

Die Helfer bringen das Kitz aus der Gefahrenzone.

Die Felder können jetzt gefahrlos gemaeht werden.

Autor

wp@issgemerkitzrettung.de